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Satzung

In der aktuellen Fassung verabschiedet auf der Generalversammlung am 2. März 2013 im Jugendheim MG-Uedding

§ 1Die St. Matthias Bruderschaft (SMB) Neuwerk hat ihren Sitz in der Pfarrgemeinde Maria von den Aposteln, MG-Neuwerk.

Die SMB ist eine Gebetsbruderschaft.

Organe des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand.

Die Hauptaufgabe ist die jährliche Frühjahrs-Fußwallfahrt nach Trier zum Grab des Hl. Apostels Matthias. Sie bemüht sich, zur gleichen Zeit eine Bus-Wallfahrt durchzuführen, außerdem eine Fußwallfahrt nach MG-Hehn in den Anliegen der Kranken und eine Fußwallfahrt der Pfarrgemeinde Maria von den Aposteln nach Kevelaer, sowie eine Herbst-Fußwallfahrt nach Trier. Ihre Mitglieder sollten auch bereit sein, Andachten und Gebetszeiten in den drei Teilgemeinden Uedding, Neuwerk und Bettrath zu gestalten und die Gebetsordnung in den Prozessionen mit zu übernehmen.
§ 2Mitglied der Bruderschaft kann jeder Christ werden, der die Statuten der Bruderschaft akzeptiert.
§ 3Jedes Mitglied bezahlt einen Jahresbeitrag, der nach Vorstandsberatung von der Generalversammlung genehmigt wird.
§ 4Die SMB wird geführt vom Vorstand. Dem Vorstand gehören an:
· der/die Vorsitzende,
· sein/ihre Stellvertreter(in),
· der/die 1. und 2. Schriftführer(in),
· der/die 1. und 2. Kassierer(in),
· sowie mit beratender Stimme ein(e) Beisitzer(in) aus jeder Teilgemeinde,
· die Brudermeister(innen) und
· der Präses.
§ 5Der Vorstand führt eine Inventarliste und bestellt einen Archivar.
§ 6Aus der Generalversammlung werden die Vorstandsmitglieder mit Stimmrecht auf zwei Jahre gewählt, wobei jährlich jeweils drei zur Wahl stehen. Die Beisitzer(innen) werden ebenfalls auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Der/die neuen Brudermeister(innen) werden nach Beratung im Vorstand von den stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern gewählt. Der Vorstand schlägt den Präses vor. Die nächste Generalversammlung muss den Präses bestätigen.
§ 7In jedem Jahr, wenn es die Umstände erlauben, findet eine Frühjahrs-Fußwallfahrt zum Grab des Hl. Apostels Matthias in Trier statt. Die SMB Neuwerk bemüht sich, auch im Herbst eine Fußwallfahrt nach Trier durchzuführen. An diesen Wallfahrten kann sich jeder beteiligen, der sich der Leitung des/der Brudermeister(in) fügt.
§ 8Die Frühjahrs-Fußwallfahrt beginnt am Samstag vor Christi Himmelfahrt und endet am darauf folgenden Samstag. Die Herbst-Fußwallfahrt beginnt am Samstag vor den Schulferien in NRW und endet am darauf folgenden Donnerstag.
§ 9Die Führung und Leitung der Frühjahrs-Fußwallfahrt hat der/die 1. Brudermeister(in). Er/sie wird unterstützt von dem/der 2. Brudermeister(in). Der/die 1. Brudermeister(in) bestimmt für die jeweilige Fußwallfahrt eine(n) Kreuzträger(in). Diese Bestimmung gilt für die Herbst-Fußwallfahrt analog.
§10Am Festtag des Hl. Apostels Matthias feiert die Bruderschaft in einer der drei Kirchen einen Gottesdienst zu Ehren des Patrons mit Gedenken der verstorbenen Mitglieder. Personen, die im Laufe des Jahres Mitglied der SMB wurden, werden am Patronatstag in die Bruderschaft eingeschrieben, und die neuen Brudermeister(innen) werden in ihre Ämter eingeführt. Am darauf folgenden Samstag/Sonntag findet die Generalversammlung statt, im Wechsel in den drei Teilgemeinden Uedding, Neuwerk und Bettrath. Sie beginnt mit dem Gottesdienst in der jeweiligen Kirche.
§11Nach Beendigung der Frühjahrs-Fußwallfahrt und der Herbst-Fußwallfahrt wird in den drei Kirchen je eine Messe als Dankgottesdienst für die Wallfahrt sowie für die Lebenden und Verstorbenen gefeiert.
§12Stirbt ein Mitglied der Bruderschaft, so sollte am Begräbnisgottesdienst die Fahne der Bruderschaft aufgestellt werden.
§13Wie jede menschliche Einrichtung, so kann die SMB aus verschiedenen Gründen an Mitgliedern und an Leben verlieren, so dass die SMB nicht mehr aktiv weiter bestehen kann. Der gesamte Inventarbestand (und das Archiv) der Bruderschaft soll durch Beschluss der Mitgliederversammlung der Erzbruderschaft in Trier zur Aufbewahrung anvertraut werden. Die finanziellen Mittel sollen für karitative Zwecke in der Pfarrgemeinde Maria von den Aposteln verwendet werden.